I. Unfallregulierung/Schadensersatz
Wir sind eine u. a. auf die Schadensabwicklung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.
Die Durchsetzung berechtigter Ansprüche wird angesichts unberechtigter Kürzungen der Versicherungswirtschaft zunehmend komplexer und schwieriger. Darüber berichtete anschaulich schon in einem Fernsehbericht das Magazin „PlusMinus“ vom 25.07.2018: Die Krafthaftpflichtversicherungen kürzen von den Reparaturkosten aufgrund angeblich durchgeführter „Rechnungsprüfungen“ durch „Kontrollfirmen“ wie die Claims Controlling GmbH, die Car Expert GmbH usw., die Reparaturkostenrechnung, die Rechnung des Sachverständigen, die Mietwagenkosten, den merkantilen Minderwert usw. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es sich mitnichten um Rechnungsprüfungen handelt, sondern vielmehr um Computerprogramme, die mit den „Wunschergebnissen“ des jeweiligen Versicherers vorab „gefüttert“ werden und dann das gewünschte – gekürzte – Ergebnis auswerfen. Kalkuliert ist, dass die Mehrzahl der Geschädigten die berechtigten Ansprüche nicht weiterverfolgt, so dass die „Einsparungen“ erheblich sind. Kein Geschädigter sollte sich aber um seinen berechtigten Anspruch bringen lassen, zumal er – vertraglich – zur vollständigen Zahlung gegenüber dem Reparaturbetrieb, dem Sachverständigen und dem Mietwagenunternehmen verpflichtet bleibt. Deshalb sollten Geschädigte nach einem Unfall die Schadensabwicklung in professionelle Hände geben. Unsere außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen der Schadensabwicklung ist für die Geschädigten kostenfrei. Die Kosten hat der Haftpflichtversicherer des Schädigers zu tragen.
Wir arbeiten seit Jahrzehnten mit qualifizierten und kompetenten Autohäusern und Sachverständigen zusammen. Wir übernehmen für den Geschädigten
- Abrechnung des entstandenen Schadens einschließlich Korrespondenz im Rahmen Finanzierung / Leasing
- Geltendmachung von Ansprüchen nach Personenschaden
- schnellstmögliche Wiederherstellung der Mobilität der Geschädigten
- Einschätzung einer (Mit-)Haftung
Auszug der neuesten von uns erstrittenen Urteile:
AG Bocholt 14.04.2021 – 11 C 83/20
Mietwagenkosten gemäß „FRACKE“ inkl. Nebenkosten für Zustellung/Abholung und Vollkaskoschutz gem. Schwacke-NK-Tabelle 2017
AG Bocholt 18.02.2021 – 11 C 124/20
Mietwagenkosten nach Fracke inkl. Haftungsfreistellung
Zusatzfahrer
Kein Abzug Eigenersparnis
AG Bocholt 05.02.2021 – 11 C 121/20
Sachverständigenvergütung gemäß BVSK
Keine pauschale unbegründete Kürzung der SV-Vergütung auf 100,00 Euro netto
AG Bocholt 29.01.2021 – 11 C 110/20
Mietwagenkosten nach Fracke inkl. Haftungsfreistellung
Kosten für Zusatzfahrer
Zustellung / Abholung
Kein Abzug für ersparte Aufwendungen
AG Bocholt 28.01.2021 – 11 C 106/20
Verbringungskosten zum Lackierer „Zug um Zug“ 128,- Euro netto
Mietwagenkosten nach „FRACKE“
AG Borken 27.01.2021 – 15 C 266/20
Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“
Desinfektionskosten nach Rechnung (60,69 €) zu ersetzender Schaden
AG Bocholt 19.01.2021 – 12 C 119/20
Merkantiler Minderwert steuerneutral auch für vorsteuerabzugsberechtigten Geschädigten
AG Bocholt 15.01.2021 – 4 C 88/20
Regel-Nutzungsausfall auch für Fahrzeuge älter als 5 Jahre
Entsorgungskosten Altteile 15,00 €
AG Bocholt 15.01.2021 –
Reparaturkosten entsprechend der Reparaturkostenrechnung
Keine Abzüge Verbringungskosten 128,00 € / Lackierkosten, kein Auswahlverschulden des Geschädigten
Keine Zug-um-Zug-Verurteilung gegen Abtretung vermeintlicher Ansprüche des Geschädigten gegen die Reparaturwerkstatt (Regress des KH-Versicherers)
AG Bocholt 15.01.2021 – 21 C 49/20
Sachverständigenkosten nach BVSK
Regulierung restlicher Reparatur- und SV-kosten
Kein „Zug um Zug“-Antrag des Geschädigten erforderlich
AG Gronau 07.12.2020 – 2 C 124/20
Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“
AG Düsseldorf 30.11.2020 – 40 C 285/20
Restl. Verbringungskosten lt. Gutachten, Entsorgungskosten
Werkstatt-Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers
Werkstatt kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten
AG Bocholt 10.09.2020 – 21 C 21/20
Sachverständigenkosten Nebenkosten nach BVSK erstattungsfähig
Nutzungsausfall für älteres Fahrzeug (älter als 10 Jahre)
LG Aachen 30.07.2020 – 11 O 167/16
Rückabwicklung Fahrzeugkauf, Anspruch auf Ersatzlieferung eines gleichwertigen Neufahrzeugs
AG Borken 16.07.2020 – 14 C 45/20
Verbringungskosten zum Lackierer 174,00 € netto gem. Rechnung
Entsorgungskosten Altteile 25,00 €
Werkstatt-Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers
AG Borken 10.07.2020 – 13 C 117/19
Sachverständigenkosten nach Empfehlung BVSK
AG Ahaus 06.07.2020 – 15 C 91/20
Sachverständigenkosten nicht nach HUK-Tableau
AG Münster 03.06.2020 – 8 C 697/20
Sachverständigenkosten nach Rechnung, BVSK-Empfehlung maßgeblich
AG Borken 28.05.2020 – 12 C 25/20
Restl. Reparaturkosten, Werkstatt-Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers, Sachverständigenkosten 5 % Überschreitung des von dem KH-Versicherer regulierten Betrages unerheblich
AG Bocholt 29.11.2019 – 11 C 122/19
Verbringungskosten 1 Stunde nach Stundenverrechnungssatz der Reparaturwerkstatt
restl. Sachverständigenkosten nach BVSK,
Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“
AG Wesel 15.10.2019 – 5 C 105/19
Verbringungskosten zum Lackierer 128,00 € netto
AG Ahaus 21.08.2019 – 14 C 38/18
Werkstattverweis älteres Fahrzeug
AG Bocholt 30.04.2019 – 4 C 4/19
Verbringungskosten zum Lackierer 128,00 € netto
Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“
Keine Zug-um-Zug-Verurteilung
AG Bocholt 26.04.2019 – 12 C 10/19
Verbringungskosten, restl. Reparaturkosten („Schachtleiste“)
Entsorgungskosten Altteile 12,00 €, restliche Lackierkosten
AG Bocholt 25.04.2019 – 12 C 106/18
Restl. Reparaturkosten, Verbringungskosten, Entsorgungskosten, Altteile, restl. Sachverständigenkosten
AG Dülmen 18.03.2019 – 3 C 34/19
Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“
AG Bocholt 30.01.2019 – 11 C 28/18
UPE-Aufschlag auf Ersatzteile und Verbringungskosten auch fiktiv
Sachverständigenkosten Bezahlung des Geschädigten ohne Bedeutung für Zahlungsanspruch
AG Steinfurt 28.12.2018 – 21 C 640/18
Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“
AG Bocholt 27.12.2018 – 12 C 82/18
Abschleppkosten nach Rechnung. Kein Auswahlverschulden des Geschädigten, An- und Abmeldekosten, Nutzungsausfall 24 Tage
AG Coesfeld 20.11.2018 – 4 C 128/18
Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“
AG Borken 29.08.2018 – 15 C 75/18
Abschleppkosten nach Empfehlungen des VBA (Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen, Umfrage)
LG Münster 28.08.2018 – 03 S 48/18
Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“
AG Marl 14.06.2018 – 23 C 20/18
Anspruch auf Sachverständigenkosten nach Rechnung des Sachverständigen
AG Ahaus 07.08.2017 – 14 C 70/17
Fiktive Abrechnung Reparaturbestätigung des Sachverständigen 35,00 € netto
II. Ordnungswidrigkeiten bei Geschwindigkeitsüberschreitung
Laufend „streiten“ wir mit den Amtsgerichten bundesweit um die Herausgabe sämtlicher
Messdaten zu Geschwindigkeitsmessungen mit den bildgebenden Lasergeräten der Fa. Vitronic.
Da es sich um sog. standardisierte Verfahren handelt, haben es die „Bußgeldrichter/innen“ leicht:
Wenn sie feststellen, dass die Messung standardisiert erfolgte (Aufstellung und Betrieb nach den Vorgaben des Herstellers mit einem geeichten Gerät, Auswerterahmen nach den Vorgaben des Herstellers vor dem Fahrzeug, geschulter Messbeamte usw.) kann das Gericht die Messung als ordnungsgemäß ansehen.
Dann muss der Betroffene darlegen, dass die Messung nicht in Ordnung sei. Das kann er aber nur, wenn er alle Messdaten hat, die die Bußgeldstellen/Gerichte häufig nicht zur Verfügung stellen (wollen).
Das OLG Düsseldorf hat nun auf die Rechtsbeschwerde unseres Mandanten ein Urteil des Amtsgerichts Ratingen aufgehoben und festgestellt, dass die Messdaten zur Verfügung gestellt werden müssen:






