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I. Unfallregulierung/Schadensersatz

Wir sind eine u. a. auf die Schadensabwicklung von Ansprüchen nach Verkehrsunfällen spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei.

Die Durchsetzung berechtigter Ansprüche wird angesichts unberechtigter Kürzungen der Versicherungswirtschaft zunehmend komplexer und schwieriger. Darüber berichtete anschaulich schon in einem Fernsehbericht das Magazin „PlusMinus“ vom 25.07.2018: Die Krafthaftpflichtversicherungen kürzen von den Reparaturkosten aufgrund angeblich durchgeführter „Rechnungsprüfungen“ durch „Kontrollfirmen“ wie die Claims Controlling GmbH, die Car Expert GmbH usw., die Reparaturkostenrechnung, die Rechnung des Sachverständigen, die Mietwagenkosten, den merkantilen Minderwert usw. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es sich mitnichten um Rechnungsprüfungen handelt, sondern vielmehr um Computer­programme, die mit den „Wunschergebnissen“ des jeweiligen Versicherers vorab „gefüttert“ werden und dann das gewünschte – gekürzte – Ergebnis auswerfen. Kalkuliert ist, dass die Mehrzahl der Geschädigten die berechtigten Ansprüche nicht weiterverfolgt, so dass die „Einsparungen“ erheblich sind. Kein Geschädigter sollte sich aber um seinen berechtigten Anspruch bringen lassen, zumal er – vertraglich – zur vollständigen Zahlung gegenüber dem Reparaturbetrieb, dem Sachverständigen und dem Mietwagenunternehmen verpflichtet bleibt. Deshalb sollten Geschädigte nach einem Unfall die Schadensabwicklung in professionelle Hände geben. Unsere außergerichtliche Tätigkeit im Rahmen der Schadensabwicklung ist für die Geschädigten kostenfrei. Die Kosten hat der Haftpflichtversicherer des Schädigers zu tragen.

Wir arbeiten seit Jahrzehnten mit qualifizierten und kompetenten Autohäusern und Sachverständigen zusammen. Wir übernehmen für den Geschädigten

  • Abrechnung des entstandenen Schadens einschließlich Korrespondenz im Rahmen Finanzierung / Leasing
  • Geltendmachung von Ansprüchen nach Personenschaden
  • schnellstmögliche Wiederherstellung der Mobilität der Geschädigten
  • Einschätzung einer (Mit-)Haftung

Auszug der neuesten von uns erstrittenen Urteile:

AG Bocholt 14.04.2021 – 11 C 83/20

Mietwagenkosten gemäß „FRACKE“ inkl. Nebenkosten für Zustellung/Abholung und Vollkaskoschutz gem. Schwacke-NK-Tabelle 2017

 

AG Bocholt 18.02.2021 – 11 C 124/20
Mietwagenkosten nach Fracke inkl. Haftungsfreistellung

Zusatzfahrer

Kein Abzug Eigenersparnis

 

AG Bocholt 05.02.2021 – 11 C 121/20

Sachverständigenvergütung gemäß BVSK

Keine pauschale unbegründete Kürzung der SV-Vergütung auf 100,00 Euro netto

 

AG Bocholt 29.01.2021 – 11 C 110/20

Mietwagenkosten nach Fracke inkl. Haftungsfreistellung

Kosten für Zusatzfahrer

Zustellung / Abholung

Kein Abzug für ersparte Aufwendungen

 

AG Bocholt 28.01.2021 – 11 C 106/20

Verbringungskosten zum Lackierer „Zug um Zug“ 128,- Euro netto

Mietwagenkosten nach „FRACKE“

 

AG Borken 27.01.2021 – 15 C 266/20

Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“

Desinfektionskosten nach Rechnung (60,69 €) zu ersetzender Schaden

 

AG Bocholt 19.01.2021 – 12 C 119/20

Merkantiler Minderwert steuerneutral auch für vorsteuerabzugsberechtigten Ge­schädigten

 

AG Bocholt 15.01.2021 – 4 C 88/20

Regel-Nutzungsausfall auch für Fahrzeuge älter als 5 Jahre

Entsorgungskosten Altteile 15,00 €

 

AG Bocholt 15.01.2021 –

Reparaturkosten entsprechend der Reparaturkostenrechnung

Keine Abzüge Verbringungskosten 128,00 € / Lackierkosten, kein Auswahl­ver­schulden des Geschädigten

Keine Zug-um-Zug-Verurteilung gegen Abtretung vermeintlicher Ansprüche des Geschädigten gegen die Reparaturwerkstatt (Regress des KH-Versicherers)

 

AG Bocholt 15.01.2021 – 21 C 49/20

Sachverständigenkosten nach BVSK

Regulierung restlicher Reparatur- und SV-kosten

Kein „Zug um Zug“-Antrag des Geschädigten erforderlich

 

AG Gronau 07.12.2020 – 2 C 124/20

Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“

  

AG Düsseldorf 30.11.2020 – 40 C 285/20

Restl. Verbringungskosten lt. Gutachten, Entsorgungskosten

Werkstatt-Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers

Werkstatt kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten

 

AG Bocholt 10.09.2020 – 21 C 21/20

Sachverständigenkosten Nebenkosten nach BVSK erstattungsfähig

Nutzungsausfall für älteres Fahrzeug (älter als 10 Jahre)

 

LG Aachen 30.07.2020 – 11 O 167/16

Rückabwicklung Fahrzeugkauf, Anspruch auf Ersatzlieferung eines gleichwertigen Neufahrzeugs

 

AG Borken 16.07.2020 – 14 C 45/20

Verbringungskosten zum Lackierer 174,00 € netto gem. Rechnung

Entsorgungskosten Altteile 25,00 €

Werkstatt-Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers

 

AG Borken 10.07.2020 – 13 C 117/19

Sachverständigenkosten nach Empfehlung BVSK

 

AG Ahaus 06.07.2020 – 15 C 91/20

Sachverständigenkosten nicht nach HUK-Tableau

 

AG Münster 03.06.2020 – 8 C 697/20

Sachverständigenkosten nach Rechnung, BVSK-Empfehlung maßgeblich

 

AG Borken 28.05.2020 – 12 C 25/20

Restl. Reparaturkosten, Werkstatt-Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers, Sach­ver­ständigenkosten 5 % Überschreitung des von dem KH-Versicherer regulierten Betrages unerheblich

 

AG Bocholt 29.11.2019 – 11 C 122/19

Verbringungskosten 1 Stunde nach Stundenverrechnungssatz der Reparatur­werk­statt

restl. Sachverständigenkosten nach BVSK,

Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“

 

AG Wesel 15.10.2019 – 5 C 105/19

Verbringungskosten zum Lackierer 128,00 € netto

 

AG Ahaus 21.08.2019 – 14 C 38/18

Werkstattverweis älteres Fahrzeug

 

AG Bocholt 30.04.2019 – 4 C 4/19

Verbringungskosten zum Lackierer 128,00 € netto

Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“

Keine Zug-um-Zug-Verurteilung

 

AG Bocholt 26.04.2019 – 12 C 10/19

Verbringungskosten, restl. Reparaturkosten („Schachtleiste“)

Entsorgungskosten Altteile 12,00 €, restliche Lackierkosten

 

AG Bocholt 25.04.2019 – 12 C 106/18

Restl. Reparaturkosten, Verbringungskosten, Entsorgungskosten, Altteile, restl. Sach­ver­ständigenkosten

 

AG Dülmen 18.03.2019 – 3 C 34/19

Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“

 

AG Bocholt 30.01.2019 – 11 C 28/18

UPE-Aufschlag auf Ersatzteile und Verbringungskosten auch fiktiv

Sachverständigenkosten Bezahlung des Geschädigten ohne Bedeutung für Zahlungsanspruch

 

AG Steinfurt 28.12.2018 – 21 C 640/18

Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“

 

AG Bocholt 27.12.2018 – 12 C 82/18

Abschleppkosten nach Rechnung. Kein Auswahlverschulden des Geschädigten, An- und Abmeldekosten, Nutzungsausfall 24 Tage

 

AG Coesfeld 20.11.2018 – 4 C 128/18

Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“

 

AG Borken 29.08.2018 – 15 C 75/18

Abschleppkosten nach Empfehlungen des VBA (Verband der Bergungs- und Abschleppunternehmen, Umfrage) 

 

LG Münster 28.08.2018 – 03 S 48/18

Erforderliche Mietwagenkosten nach „FRACKE“

 

AG Marl 14.06.2018 – 23 C 20/18

Anspruch auf Sachverständigenkosten nach Rechnung des Sachverständigen

 

AG Ahaus 07.08.2017 – 14 C 70/17

Fiktive Abrechnung Reparaturbestätigung des Sachverständigen 35,00 € netto

 

II. Ordnungswidrigkeiten bei Geschwindigkeitsüberschreitung

 

Laufend „streiten“ wir mit den Amtsgerichten bundesweit um die Herausgabe sämtlicher
Messdaten zu Geschwindigkeitsmessungen mit den bildgebenden Lasergeräten der Fa. Vitronic.

Da es sich um sog. standardisierte Verfahren handelt, haben es die „Bußgeldrichter/innen“ leicht:

Wenn sie feststellen, dass die Messung standardisiert erfolgte (Aufstellung und Betrieb nach den Vorgaben des Herstellers mit einem geeichten Gerät, Auswerterahmen nach den Vorgaben des Herstellers vor dem Fahrzeug, geschulter Messbeamte usw.) kann das Gericht die Messung als ordnungsgemäß ansehen.
Dann muss der Betroffene darlegen, dass die Messung nicht in Ordnung sei. Das kann er aber nur, wenn er alle Messdaten hat, die die Bußgeldstellen/Gerichte häufig nicht zur Verfügung stellen (wollen).

Das OLG Düsseldorf hat nun auf die Rechtsbeschwerde unseres Mandanten ein Urteil des Amtsgerichts Ratingen aufgehoben und festgestellt, dass die Messdaten zur Verfügung gestellt werden müssen: